Unsere Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der ACK-BW befindet sich
im Bischof-Leiprecht-Zentrum in Stuttgart-Degerloch:

Unsere Adresse:

Jahnstraße 30, 70597 Stuttgart
Postfach 700137, 70571 Stuttgart

Die ACK-BW

Sechsundzwanzig Kirchen und kirchliche Gemeinschaften arbeiten in der »Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg« (ACK) zusammen. Fundament dafür sind die Bibel und das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1973 ist die ACK in Baden-Württemberg einem vierfachen Ziel verpflichtet:

  • Sie bemüht sich um eine geistliche und theologische Grundlegung ökumenischer Zusammenarbeit.

  • Sie sorgt für authentische Information über ihre Mitglieder.

  • Sie ist bestrebt, ein Klima zwischenkirchlichen Vertrauens zu schaffen, ökumenisches Bewusstsein zu bilden und zu vertiefen und gemeinsame Verantwortung wahrzunehmen.

  • Sie entwickelt, fördert und koordiniert ökumenische Studien, Initiativen und Aktionen in ihrem Bereich.
 

Liste der Mitgliedskirchen der ACK in Baden-Württemberg

Liste der Mitgliedskirchen als pdf-Datei zum Herunterladen

Die ACK am Ort

An über 90 Orten in
Baden-Württemberg
gibt es lokale ACKs,
ACGs und ÖAKs!
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Die ACK in Deutschland

Der Zusammenschluss sollte ermöglichen, die Kirchen in Deutschland  bei der Gründung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) 1948 in Amsterdam gemeinsam zu vertreten. Bedingt durch die politische Teilung Deutschlands konnten die ACK-Delegierten aus den Kirchen auf dem Gebiet der damaligen DDR ab 1963 nicht mehr an den gemeinsamen Sitzungen teilnehmen. 1970 wurde die "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der DDR" (AGCK) gegründet.

Obwohl auch in der Zeit der Trennung zwischen den beiden Arbeitsgemeinschaften vielfältige Verbindungen bestanden, verliefen manche Entwicklungen unterschiedlich. Das machte sich vor allem in verschiedenen Formen der Mitgliedschaft bemerkbar. Während z.B. die römisch-katholische Kirche (Deutsche Bischofskonferenz) nach dem II. Vatikanischen Konzil in der AGCK (Ost) einen Beobachterstatus hatte, wurde sie 1974 Mitglied der ACK (West). Im selben Jahr kam die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland ebenfalls als Vollmitglied im Westen dazu. Diese Erweiterung war ein wesentlicher Meilenstein in der Geschichte der deutschen Ökumene.

Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten schlossen sich die beiden Arbeitsgemeinschaften im Februar 1992 bei einer gemeinsamen Tagung in Berlin zusammen und konstituierten die ACK neu.

Gründungsmitglieder waren fünf Kirchen, heute hat die ACK 17 Mitgliedskirchen und 8 Gastmitglieder. Fünf ökumenische Organisationen haben Beobachterstatus.
 
Die "Ökumenische Centrale" der ACK Deutschland ist in Frankfurt.

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Eine Plattform mit verlässlichen Informationen zu den in Deutschland vertretenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, den ökumenischen und konfessionellen Strukturen sowie prägenden ökumenischen Themen. Mit Artikeln, die fortlaufend ergänzt und aktualisiert werden, bietet die Konfessionskunde ein breites Spektrum an Informations- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
 
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Gegenseitige Anerkennung der Taufe

 
Rechtzeitig zum 25-jährigen Bestehen der ACK in Baden-Württemberg haben elf ihrer Mitgliedskirchen im September 1998 eine Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe unterschrieben.

Die gemeinsame Erklärung hat folgenden Wortlaut:

"Die unterzeichnenden Kirchen erkennen ihre Taufe gegenseitig an und erklären:

Die Taufe geschieht im Auftrag Jesu Christi (Mt 28,19f).

Die Taufe gibt Anteil an Tod und Auferstehung Jesu Christi im Glauben (Röm 6,3-8; Kol 2,12).

In der Taufe wird der Mensch durch den Heiligen Geist aufgenommen in den Leib Christi (1. Kor 12,13). So ist die Taufe Band der Einheit (Eph 4,3-6) und begründet die Gemeinschaft aller Christen.

Die Taufe wird im Namen des dreieinigen Gottes mit Wasser vollzogen. Dem entsprechen die in unseren Kirchen geltenden Taufordnungen.

Unsere Taufe in Christus ist "ein Ruf an die Kirchen, ihre Trennungen zu überwinden und ihre Gemeinschaft sichtbar zu manifestieren"
(Konvergenzerklärungen der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen, Taufe, Nr. 6).

Das in der Taufe geschenkte Heil will immer neu im Glauben angeeignet und in Wort und Tat bezeugt werden.

Im Taufgedächtnis werden die Getauften an ihr neues Leben in Christus erinnert."

Unterschriften: Evangelische Brüder-Unität, Evangelische Landeskirche in Baden, Evangelische Landeskirche in Württemberg, Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden, Evangelisch-methodistische Kirche in Baden und Württemberg, Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland, Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland, Römisch-Katholische Kirche: Erzdiözese Freiburg, Diözese Rottenburg-Stuttgart, Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche Kirche, Serbisch-Orthodoxe Diözese für Mitteleuropa. Die Anglikaner (Council of Anglican Episcopal Churches) haben 2003 ebenfalls unterschrieben.

(Nicht unterzeichnet haben: Der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten), die Heilsarmee, der Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden, die Syrisch-Orthodoxe Kirche)
 
Am 29. April 2007 haben elf Mitgliedskirchen der ACK in Deutschland in einem festlichen Gottesdienst im Dom zu Magdeburg einen gemeinsamen Text zur wechselseitigen Taufanerkennung unterzeichnet.

Der Text der Taufanerkennung lautet:

Die christliche Taufe
 
Jesus Christus ist unser Heil. Durch ihn hat Gott die Gottesferne des Sünders überwunden (Römer 5,10), um uns zu Söhnen und Töchtern Gottes zu machen. Als Teilhabe am Geheimnis von Christi Tod und Auferstehung bedeutet die Taufe Neugeburt in Jesus Christus. Wer dieses Sakrament empfängt und im Glauben Gottes Liebe bejaht, wird mit Christus und zugleich mit seinem Volk aller Zeiten und Orte vereint. Als ein Zeichen der Einheit aller Christen verbindet die Taufe mit Jesus Christus, dem Fundament dieser Einheit. Trotz Unterschieden im Verständnis von Kirche besteht zwischen uns ein Grundeinverständnis über die Taufe.

Deshalb erkennen wir jede nach dem Auftrag Jesu im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der Zeichenhandlung des Untertauchens im Wasser bzw. des Übergießens mit Wasser vollzogene Taufe an und freuen uns über jeden Menschen, der getauft wird. Diese wechselseitige Anerkennung der Taufe ist Ausdruck des in Jesus Christus gründenden Bandes der Einheit (Epheser 4,4-6). Die so vollzogene Taufe ist einmalig und unwiederholbar.
 
Wir bekennen mit dem Dokument von Lima: Unsere eine Taufe in Christus ist "ein Ruf an die Kirchen, ihre Trennungen zu überwinden und ihre Gemeinschaft sichtbar zu manifestieren" (Konvergenzerklärungen der Kommission für Glaube und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen, Taufe, Nr. 6).
Folgende Kirchen haben diesem gemeinsamen Text zugestimmt:

- Äthiopisch-Orthodoxe Kirche,
- Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland,
- Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland,
- Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen,
- Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine,
- Evangelische Kirche in Deutschland,
- Evangelisch-methodistische Kirche,
- Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland,
- Orthodoxe Kirche in Deutschland,
- Römisch-Katholische Kirche,
- Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche.